Krieg und Strafjustiz

Featured Video Play Icon

Carolin Emcke im Gespräch mit Marija Ristic (Journalistin und Managerin beim internationalen Crisis Response Programm von Amnesty International) und Andreas Schüller (Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR/European Center for Constitutional and Human Rights).

Allzu oft bleiben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für die Täter und ihre Regime folgenlos. Allzu oft wird niemand haftbar gemacht für sexualisierte Gewalt und Folter in gewaltförmigen Konflikten. Welche Chancen bietet das Völkerstrafrecht, um Täter zur Verantwortung zu ziehen? Wie lassen sich Fakten sammeln und auch verifizieren? Wie unterscheiden sich regionale, nationale, internationale Konflikte auch darin, welche juristische Aufklärung möglich und realistisch ist? Was lehrt uns der Blick auf Syrien, die Ukraine oder auch Israel und Gaza? Was bedeuten die strafrechtlichen Verfahren für die traumatisierten Opfer und ihre Angehörigen?

MARIJA RISTIC (*1984 in Pristina) ist investigative Journalistin und derzeit Managerin beim internationalen Crisis Response Programm von Amnesty International. Dort leitet sie das Digital Verification Corps – ein Netzwerk, das Teams von Amnesty International bei der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und digitaler Faktenermittlung unterstützt. Bevor sie zu Amnesty kam, war sie Geschäftsführerin des Balkan Investigative Reporting Network, einer führenden gemeinnützigen Medienorganisation in Südost- und Mitteleuropa. Unter ihrer Führung gewann BIRN zahlreiche Auszeichnungen, darunter den Europäischen Pressepreis und den Press Freedom Award von Reporter ohne Grenzen.

ANDREAS SCHÜLLER (*1979 in Viersen) leitet den Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Im ECCHR und als Rechtsanwalt hat er seit 2009 unter anderem zu Drohnenangriffen und dem Folterprogramm der USA, Kriegsverbrechen durch britische Soldaten im Irak sowie zu Völkerstraftaten in Syrien, Gaza, Sri Lanka, Kolumbien und der Ukraine gearbeitet. Er ist europaweit in nationalen Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip tätig, ebenso vor dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.