Es ist ein Akt der Unhöflichkeit, sein Missvergnügen an anderen Menschen auszulassen. Das gilt auch für die politische Öffentlichkeit: Angst und Wut dürfen nicht zum Selbstzweck werden.
Es ist ein Akt der Unhöflichkeit, sein Missvergnügen an anderen Menschen auszulassen. Das gilt auch für die politische Öffentlichkeit: Angst und Wut dürfen nicht zum Selbstzweck werden.